ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Leistungsgegenstand 
1.1 STEELY BODY verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbe- treuung individuell zu beraten und zu betreuen. 
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 

2. Training 
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. 
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. 

3. Sonstige Leistungen 
3.1 STEELY BODY steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten auch telefonisch oder per Mail im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von STEELY BODY. 

4. Haftung 
4.1 STEELY BODY schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. 
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. 
4.3 STEELY BODY haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterrei- chung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von STEELY BODY vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. STEELY BODY übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. 
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von STEELY BODY, um etwaigen gesetzlichen Haftungsan- sprüchen des Klienten zu genügen. 
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 

5. Zahlungsbedingungen 
5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsan- fang abgerechnet. 
5.2 Der Klient erhält von STEELY BODY eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. 
5.3 STEELY BODY behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. 

6. Sonstige Kosten 
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. 
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. 
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. 
6.4 Kauft STEELY BODY im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollstän- digen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von STEELY BODY. 

7. Verhinderung und Ausfall 
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. 
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. 
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. 

8. Ersatzansprüche 
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch STEELY BODY können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. 

9. Datenschutz 
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von STEELY BODY gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. 
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. 

10. Geheimhaltung 
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von STEELY BODY Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinba- rung hinaus. 
10.2 STEELY BODY hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 

11. Sonstige Vereinbarungen 
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. 
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen. 

12. Schlussbestimmungen 
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung 
getroffen. 
12.3 Als Gerichtsstand wird Rheinberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.